Wallboxhelfer

Wallbox in der Mietwohnung 2026

Kurze Antwort: Du hast einen Anspruch. Seit Dezember 2020 darf der Vermieter die Wallbox-Installation nicht mehr pauschal verbieten. Wenn du formal sauber vorgehst, kommst du fast immer durch.

Die Rechtslage seit WEMoG

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat 2020 das deutsche Mietrecht und WEG-Recht angepasst. Kernpunkt: Der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektroautos ist eine privilegierte bauliche Veränderung. Das heißt:

  • Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation
  • Wohnungseigentümer in einer WEG haben nach § 20 Abs. 2 WEG ebenfalls Anspruch
  • Verboten werden darf nur, wenn die Maßnahme die Wohnanlage „grundlegend umgestaltet" oder einzelne Eigentümer „unangemessen benachteiligt"

Übersetzt: Pauschales Nein vom Vermieter geht nicht. In der Praxis verzögern manche Vermieter, fordern unnötige Detail-Konzepte oder bestehen auf bestimmten Modellen. Mit ruhiger, sauberer Antragstellung kommt man in 90 % der Fälle durch.

Schritt-für-Schritt. Vom Wunsch bis zur Inbetriebnahme

  1. 1

    Stellplatz und Stromweg klären

    Hast du einen festen Stellplatz oder Garagenplatz? Wo ist der nächste Stromanschluss? Bei Tiefgaragen oft 30-50 m Kabelweg. Das treibt Kosten.

  2. 2

    Wallbox-Modell vorauswählen

    Mit MID-zertifiziertem Zähler (Pflicht, wenn der Vermieter abrechnen will). Realistisch 700-1.200 € Hardware.

  3. 3

    Elektriker-Angebot einholen

    Konkrete Festpreis-Schätzung inkl. Hausanschluss-Check. Plattformen wie Aroundhome liefern Angebote in 1-2 Tagen.

  4. 4

    Schriftlicher Antrag an Vermieter / WEG

    Beschreibung der Maßnahme, gewähltes Modell, ausführender Betrieb, Stromabrechnung, Übernahme der Kosten. Frist 4 Wochen für Antwort setzen.

  5. 5

    Zustimmung abwarten. Bei Verzug nachhaken

    Schweigen ≠ Zustimmung. Bei Stillschweigen erinnern, gegebenenfalls Frist nochmals setzen.

  6. 6

    Anmeldung beim Netzbetreiber

    Übernimmt der Elektriker. Bei Wallboxen ab 12 kW braucht es zusätzlich eine Genehmigung.

  7. 7

    Installation und Inbetriebnahme

    Realistisch 1 Tag Arbeit. Inbetriebnahmeprotokoll für Versicherung und ggf. Förderantrag aufheben.

Musteranschreiben an den Vermieter

Kurze, nüchterne Mail. Keine juristische Drohkulisse, keine Bittsteller-Haltung.

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Vermieter-Name],

ich beabsichtige, an meinem Stellplatz eine Wallbox (Wandladestation) zur Ladung meines Elektrofahrzeugs zu installieren. Auf Grundlage von § 554 BGB bitte ich um Ihre Zustimmung.

Eckdaten der Maßnahme:
- Standort: [Stellplatz / Garage Nr. X]
- Wallbox-Modell: [z. B. KEBA KeContact P30 x-series, 11 kW, MID-Zähler]
- Installation: durch [Name Elektrofachbetrieb], geprüfter Innungsbetrieb
- Stromabrechnung: per integriertem MID-Zähler / separater Zwischenzähler
- Kosten: vollständig durch mich getragen
- Anmeldung: durch den Fachbetrieb beim Netzbetreiber [Name]

Über eine Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen würde ich mich freuen. Ich stehe
für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Wallbox-Installation verbieten?

Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG, in Kraft seit Dezember 2020) und § 554 BGB hast du als Mieter grundsätzlich Anspruch auf bauliche Veränderung zum Anschluss einer Wallbox. Verboten werden darf nur in Ausnahmefällen. z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn die Maßnahme den Vermieter unverhältnismäßig belastet. Eine pauschale Ablehnung „weil ich nicht will" ist rechtlich nicht haltbar.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich du als Mieter. Das ist der wichtigste Knackpunkt: Der Anspruch besteht, aber die Wallbox finanzierst du selbst. Auch bei Auszug bleibt die Wallbox in der Regel an der Wand. Rückbau musst du anbieten, der Vermieter darf ihn aber meist nicht verlangen. Neu seit 15.04.2026: Das BMV-Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" zahlt bis 2.000 € pro Stellplatz. Antragsberechtigt sind aber WEGs, Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften, nicht direkt der einzelne Mieter. In der Praxis kannst du deinen Vermieter oder die WEG bitten, den Antrag zu stellen.

Was passiert in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

In einer WEG brauchst du einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Auch hier gilt der Anspruch nach § 20 WEG: Die Mehrheit kann nur über das „Wie" entscheiden, nicht über das „Ob". Praktisch heißt das: einen Antrag in die nächste Eigentümerversammlung einbringen (Frist meist 3-4 Wochen vorher), Konzept vorlegen, abstimmen lassen.

Wie läuft die Antragstellung beim Vermieter konkret?

Schriftlich, mit konkreter Maßnahmenbeschreibung. Was die Wallbox sein soll (Hersteller, Modell, kW), wo sie hängt (Stellplatz/Garage), wer sie installiert (Elektrofachbetrieb), wie der Stromzähler abgegrenzt wird (eigener Zwischenzähler oder MID-zertifiziert in der Wallbox), und wer die Kosten trägt (du). Faire Vermieter sagen innerhalb von 4 Wochen zu.

Wer zahlt den Strom. Und wie wird er abgerechnet?

Auch das übernimmst du. Bei Tiefgaragen-Stellplätzen wird oft ein separater MID-zertifizierter Zähler in der Wallbox genutzt. Du zahlst dann an Vermieter oder Hausverwaltung den Verbrauch. Alternativ: eigener Zwischenzähler vor der Wallbox, der vom Hauptzähler des Vermieters abgegrenzt wird.

Was, wenn der Vermieter trotzdem Nein sagt?

Dann hilft nur juristischer Druck. Die Verbraucherzentrale berät kostenlos zu deinen Rechten. Im Streitfall klagst du auf Zustimmung. Die Erfolgsquote für Mieter ist seit dem WEMoG hoch, weil das Gesetz eindeutig ist. Kosten/Risiko vorher mit einem Mietrechts-Anwalt durchsprechen.

Welche Wallbox eignet sich für die Mietwohnung?

Eine mit MID-zertifiziertem Stromzähler. Das macht Abrechnung gegenüber dem Vermieter sauber. Modelle mit RFID-Authentifizierung sind sinnvoll, wenn andere Mieter ebenfalls Zugriff haben sollen. Heidelberg Energy Control (günstig, ohne MID), KEBA P30 x-series (mit MID, eichrechtsfähig) oder go-eCharger Gemini (MID, kompakt) sind gängige Wahlen.

Empfehlung

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Wer Wallboxen vermietet oder in einer WEG betreibt, muss den geladenen Strom rechtssicher pro Mieter abrechnen. Techem übernimmt die Abrechnungs-Infrastruktur — wie für Heizkosten.

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